Die Erziehung der Kinder ist die gemeinsame Aufgabe der Eltern und der Schule. Es ist uns wichtig, dass Eltern und Lehrer*innen eng und vertrauensvoll zusammenarbeiten, in einen offenen
Dialog treten und den Bildungs- und Erziehungsauftrag gemeinsam umsetzen.
Durch das Schulmitwirkungsgesetz (vgl. § 62) ist die Beteiligung von Eltern geregelt. (s. Schulprogramm)
Zu Beginn eines Schuljahres wählen die Eltern jeder Klasse ihren Vorsitzenden, ihre Vorsitzende und dessen/deren Stellvertreter*in für den Zeitraum von einem Jahr innerhalb der
Klassenspflegschaft.
Die Schulpflegschaft besteht dann aus den Elternvertreter*innen der jeweiligen Klassen. Aus diesem Kreis werden wiederum zwei Eltern als Schulpflegschaftsvorsitzende gewählt. Diese vertreten das
Interesse der Elternschaft und unterstützen das Kollegium und die Schulleitung in der Gestaltung des Schullebens.
Die Schulpflegschaftsvorsitzenden der Paul-Gerhardt-Schule im Schuljahr 2020/2021 sind:
1. Michael Otto | Klasse 2a | otto@steuerberatung-gt.de
2. Doreen Hitz | Klasse 4a | plagemannhitz@t-online.de
Die Schulkonferenz ist das oberste Mitwirkungsgremium an der Schule. In ihr wirken alle an der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule Beteiligten zusammen. Eltern und Lehrer*innen sind in der
Schulkonferenz im Verhältnis 1:1 vertreten.
Paul-Gerhardt-Schule Gütersloh
Südring 53, 33332 Gütersloh
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